Mit dem Auftrag akzeptiert der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen.
Alle fotografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9.1965 in der Art geschützt, daß das Urheberrecht beim Fotografen verbleibt und die Verwertungsrechte dem Auftraggeber nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zustehen (RAW-Aufnahmedaten bleiben stets im Eigentum des Fotografen).
Bei Übertragung von Nutzungsrechten erstrecken sich diese in Abänderung von §16 des Urhebergesetzes nicht auf das Recht zur elektronischen und fotomechanischen Vervielfältigung durch den Auftraggeber.
Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten und erworbenen Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben Eigentum des Fotografen, sind sorgfältig zu verwahren und nach der Auswahl umgehend an den Fotografen zurückzugeben. Aufnahmen, die zur Auswahl übergeben und binnen einem Monat nicht oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, werden in Rechnung gestellt.
Dem Fotografen zur Bearbeitung übergebene Vorlagen, Layouts, Display-Stücke usw. werden sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn sie vereinbart ist, oder wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich auf etwaigen, außergewöhnlich hohen Schaden hingewiesen und der Fotograf daraufhin den Auftrag übernommen hat.
Bei Überschreitung vereinbarter Liefertermine stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Verzugs zu, wenn der Termin aus Gründen überschritten wurde, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, besonders in Fällen von höherer Gewalt oder Schlechtwetter bei Außenaufnahmen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als auftragsgemäß angenommen.
Wenn dem Fotografen die freie Gestaltung des Auftrages ausdrücklich überlassen wurde, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen Mittel ausgeschlossen.
Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahmeproduktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Besteller nur die Erlaubnis zur einmaligen Wiedergabe für eigene Werbezwecke a) für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Anzeigen, usw.) oder b) für Inserate und inseratähnliche Publikationen. Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und entsprechender Honorierung.
Die Lieferung des Fotografen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises. An vom Kunden übergebenem Material oder von ihm übergebenem, ihm gehörenden sonstigen Gegenständen, hat der Fotograf ein Zurückbehaltungsrecht bis sein Honorar, Spesen, Schadensersatz usw. gedeckt sind.
Die Original-RAW-Aufnahmedaten sind Eigentum des Fotografen. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von elektronischen oder fotografischen Kopien oder Farbdrucken. Der Besteller hat nur Anspruch auf diese, nicht aber auf die RAW-Aufnahmdaten. Original-RAW-Aufnahmdaten werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen dem Auftraggeber zu Eigentum übertragen, und zwar gegen Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens den Aufnahmepreis. Das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt unberührt, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Zahlung hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages nach Rechnungsstellung innerhalb einer Woche zu erfolgen. Zahlung ohne Abzug (Skonto). Wechsel und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Käufers oder Bestellers. Verzugszinsen werden 14 Tage nach Fälligkeit in Rechnung gestellt.
Für die Arbeitsleistung des Fotografen wird ein Honorar (Tagessatz, Stundensatz, vereinbarte Pauschale) in Ansatz gebracht. Alle Material- und sonstigen Nebenkosten (Modellhonorare, Requisiten und deren Beschaffung, Reisekosten usw.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle dem Fotografen zum Fotografieren übergebene Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und dergleichen zu versichern.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von dem Fotografen zu vertreten sind, u.a. Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produktion, Präsenz der Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigen der Agenturen und der Werbeträger.
Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar von 50% des Nettohonorars plus Nebenkosten berechnet werden.
Der Name des Fotografen ist bei jeder redaktionellen Wiedergabe anzugeben. Unterlassung erhöht Honorar, ohne Schadennachweis um mindestens 25%, bei Nachweis um den Schadensbetrag.
Verletzt der Auftraggeber das Urheberrecht des Fotografen, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung mindestens in Höhe des üblichen Preises des Vertragsgegenstandes zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitige Ansprüche ist der Betriebssitz des Fotografen.
Abweichende Bedingungen, die der Fotograf nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.